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        <name>Hanfare - Hanfmode, Bio-Lebensmittel, Naturkosmetik, Taschen und Rucksäcke aus Hanf</name>
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    <title>Blog / Atom Feed</title>
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    <updated>2026-04-19T15:21:51+02:00</updated>
    
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            <title type="text">Hanf Tut Gut! - Unsere CBD-Eigenmarke ist am Start</title>
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                                            Hanf Tut Gut - eine alte Weisheit, aktueller denn je. Deshalb haben wir uns entschieden, diese Botschaft als Motto für unsere Eigenmarke zu verwenden, die wir Euch hiermit vorstellen.
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                 Hanf Tut Gut - eine alte Weisheit, aktueller denn je.&amp;nbsp; 
 Deshalb haben wir uns entschieden, diese Botschaft als Motto für unsere CBD-Eigenmarke zu verwenden, die wir Euch hiermit vorstellen. 
 Ab sofort findet Ihr unter diesem Begriff CBD-Tropfen mit 5% und 15%. 
  - hergestellt und abgefüllt in Deutschland   - innovative und umweltfreundlichere Herstellung   - besonders mild im Geschmack   - rechtssicher deklariert  
  Zum absoluten Vorteilspreis von&amp;nbsp; 24 statt 28 Euro für das 5%ige und 55 statt 70 Euro für das 15%ige.  
 &amp;nbsp; 
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                            <updated>2021-10-13T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">EIHA versus BVL: Cannabidiol (CBD) nicht zwingend als Novel Food zulassungspf...</title>
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                                            Der European Industrial Hemp Association (EIHA) ist ein richtungsweisender Erfolg in der Diskussion um den allgemein zulässigen Handel und Verkauf von CBD-haltigen Produkten gelungen. Demnach haben sich die deutsche Bundesregierung sowie das Bundesministerium für Ernährung und...
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                  - Die European Industrial Hemp Association (EIHA) ist erfolgreich gegen die Veröffentlichung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorgegangen  
  - CBD-haltige Produkte fallen nicht grundsätzlich unter die Verordnung für zulassungspflichtige neuartige Lebensmittel (Novel Food)  
  - Nach Auffassung der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sind offenkundig nur&amp;nbsp; CBD-Isolate und mit CBD angereicherte Hanfextrakte &quot;neuartig&quot;  
 Der  European Industrial Hemp Association (EIHA)  ist ein richtungsweisender Erfolg in der Diskussion um den allgemein zulässigen Handel und Verkauf von CBD-haltigen Produkten gelungen. Demnach haben sich die deutsche Bundesregierung sowie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eindeutig erkennbar der Auffassung der EIHA angeschlossen: Lebensmittel, die Teile der Hanfpflanze enthalten, sind grundsätzlich keine &quot;neuartigen&quot; Lebensmittel i. S. d. der Verordnung (EU) 2015/2283. 
 Das gilt allerdings nicht automatisch auch für isoliertes CBD (Cannabidiol) oder mit CBD angereicherte Extrakte. &quot;Somit sind Hanflebensmittelprodukte aus traditionell hergestellten Extrakten mit dem natürlichen Vollspektrum der in der Hanfpflanze enthaltenen Cannabinoide keine neuartigen Lebensmittel. Für die deutsche Hanflebensmittelindustrie ist diese Aussage der Regierung und des Ministeriums ein wichtiger Meilenstein&quot;, so Daniel Kruse, Präsident der EIHA. 
 Auslöser der Kontroverse war eine Veröffentlichung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seiner Homepage zum Thema &quot;Nahrungsergänzungsmittel mit Cannabidiol (CBD)&quot; vom 20.03.2019 (Quelle: www.bvl.bund.de): 
  weiterlesen auf Presseportal.de  
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                            <updated>2020-03-03T00:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Ärger um CBD-Produkte</title>
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                 Aufgrund der großen Probleme, mit denen die deutsche Hanfbranche wieder vermehrt zu tun hat, kam es leider seit Anfang Dezember bundesweit zu großen Verzögerungen und Lieferengpässen bei den CBD-Ölen. Und natürlich waren auch wir stark davon betroffen und mancher Kunde musste lange auf sein Öl warten, wenn es denn überhaupt kam. Darüber sind auch wir alles andere als glücklich. 
 Hintergrund sind die Lebensmittelbehörden, welche solche Produkte als genehmigungspflichte neuartige Lebensmittel ansehen (EU-Novel-Food-Verordnung) und Herstellern wie Händlern das Leben schwer machen. Das ist natürlich - wenn überhaupt - nur die halbe Wahrheit. Man muss ernüchtert feststellen, dass sich in Sachen Nutzhanf generell gar nichts tut und stattdessen die ohnehin schon maßlos überzogenen Daumenschrauben in Sachen Risikobewertung noch weiter angezogen werden. Es sind die gleichen Kräfte, die vor knapp einhundert Jahren das Hanfverbot durchgesetzt haben und die auch heute noch wirken. Wirtschaftspolitik nennt man das wohl... 
 Wir haben uns jetzt entschieden, einen anderen Hersteller zu listen, um den großen Engpass vor allem bei den 5%igen Produkten zu überbrücken. Der Grotenhermen-Hanfextrakt Nr. 1 wurde von der Firma Hanf-Zeit in Zusammenarbeit mit Dr. Grotenhermen entwickelt, der als einer der führenden und bekanntesten Mediziner in der Arbeit mit Cannabis gilt. 
 Für dieses Produkt wie auch für das beliebte  BioBloom-Öl  liegen juristische Verkehrsfähigkeitsgutachten vor. 
  Hier gehts zu unserem neuen Produkt  
     
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